Inwiefern sich neuronale Netze urheberrechtlich wie Datenbankwerke schützen lassen, wie sich Machine-Learning-Algorithmen von Computerprogrammen in Fragen des geistigen Eigentums unterscheiden und ab wann dezentral trainierte, künstlich intelligente (KI) Modelle ein Geschäftsgeheimnis sein können – ein Kurzgutachten des Karlsruher Institut für Technologie (KIT) geht juristischen Fragen rund um das Federated Learning nach.